Spenden
Wir danken Ihnen für Ihre Spendenbereitschaft
Über Paypal haben uns bereits viele Besucher spontan einen Betrag zukommen lassen, was am einfachsten funktioniert. Das können Sie auch gerne tun.
… oder per Banküberweisung
IBAN: DE05 430 609 67 4066 5488 00
BIC: GENODEM1GLS
Benötigen Sie für Ihre Steuererklärung eine Zuwendungsbescheinigung (für Spenden über 200 €), geben Sie im Verwendungszweck bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift an! Sie erhalten Ihren Beleg unaufgefordert zu Beginn des Folgejahres per Post.
… oder durch eine Mitgliedschaft dauerhaft unterstützen
Die Mitgliedschaft in unserer Organisation ist eine einfache Möglichkeit mitzubestimmen, wie wir Betroffenen in Deutschland helfen können. Außerdem unterstützen Sie mit Ihren regelmäßigen Mitgliedsbeiträgen unsere deutschlandweiten Projekte.
Laden Sie sich hier Ihren Mitgliedsantrag herunter.
… oder durch Geldauflagen bzw. Bußgeldzuweisungen unterstützen
Wir sind bei fast allen Oberlandesgerichten und zwei Generalstaatsanwaltschaften der Bundesrepublik Deutschland als (überregionale) gemeinnützige Einrichtung gelistet und berechtigt, Bußgelder und Geldauflagen entgegenzunehmen.
Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar.
Für Spenden bis 200 Euro ist ein vereinfachter Spendennachweis möglich. Legen Sie einfach Buchungsbestätigung Ihrer Spende (z. B. Kopie Ihres Kontoauszugs oder PayPal-Ausdruck) zusammen mit diesem Beleg, den Sie sich hier ausdrucken können, bei Ihrem zuständigen Finanzamt zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung vor. Im Mantelbogen Ihrer Steuererklärung unter „Spenden und Mitgliedsbeiträge“ geben Sie den gespendeten Betrag einfach „zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke“ an. (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV)
Sollten Sie mehr als 200 Euro spenden wollen, geben Sie bitte im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zusenden können. Sie erhalten Ihren Beleg unaufgefordert zu Beginn des Folgejahres per Post.